Regulatory

REACH

REACH ist die EG-Verordnung über die Erfassung von Chemikalien und die Information aller maßgeblichen Interessengruppen, um deren sichere Anwendung zu gewährleisten (EG 1907/2006). Sie erstreckt sich auf die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Das Gesetz ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Europäischen Kommission und der Europäischen Chemikalienbehörde.>

Die Kandidatenliste hochgradig besorgniserregender chemischer Stoffe (SVHC), deren Erfassung vorgeschrieben ist, wurde erstmals am 28. Oktober 2008 veröffentlicht und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Eine aktuelle Version kann auf der Website der Europäischen Chemiebehörde eingesehen werden.

Wenn Produkte hochgradig besorgniserregende chemische Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) enthalten, ist Sharp NEC Display Solutions laut REACH verpflichtet, ihren Kunden ausreichend Informationen für eine sichere Verwendung des entsprechenden Produkts zur Verfügung zu stellen.

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REACH

RoHS-Richtlinie 2002/95/EG

Mit Hilfe dieser Richtlinie soll die Verwendung von Gefahrenstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) eingeschränkt werden. Sie erstreckt sich im Wesentlichen auf sechs chemische Substanzen: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether. Alle Produkte, die seit Januar 2006 auf den Markt gebracht wurden, erfüllen die Auflagen von RoHS.

RoHS

RoHS 2-Richtlinie 2011/65/EU

Bei der RoHS 2-Richtlinie handelt es sich um eine Weiterentwicklung der ursprünglichen Fassung, die am 21. Juli 2011 Gesetzesstatus erhielt und am 2. Januar 2013 in Kraft trat. Sie betrifft dieselben Chemikalien wie die erste Richtlinie, verbessert jedoch die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechtssicherheit. Diese neue Fassung schreibt regelmäßige Neubewertungen vor, um eine allmähliche Ausweitung ihrer Auflagen auf weitere Elektro- und Elektronikgeräte, Kabel und Ersatzteile zu erleichtern.

Ein CE-Zeichen zeigt nun die Einhaltung der Verordnung an und es gibt klare Vorgaben für die RoHS 2-Konformitätserklärung: Heute müssen Verkaufsprodukte mit gültigem CE-Zeichen der RoHS 2-Verordnung (und weiteren CE-Anforderungen) genügen. Dazu zählen die laut CE erforderliche schriftliche Konformitätserklärung (KE) sowie die vom Hersteller erstellten technischen Unterlagen. In der KE sind die maßgeblichen Richtlinien aufgeführt und sie wird von einem Unternehmenssprecher abgezeichnet. Ein CE-Zeichen bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ein bestimmtes Produkt einen minimalen Schadstoffgehalt aufweist, denn selbst Ausnahmeprodukte im Rahmen von RoHS 2 können ein solches Zeichen tragen.

RoHS+2

WEEE-Richtlinie

Endverbraucher und Konsumenten müssen darüber informiert werden, welche elektrischen oder elektronischen Geräte nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Zu diesem Zweck wird an geeigneter Stelle auf dem Produkt ein gut sichtbares Symbol mit einer durchgestrichenen Abfalltonne angebracht.

Umsetzung der WEEE-Richtlinie

Neben der Einhaltung sämtlicher regionaler und nationaler Vorschriften sowie EU-Verordnungen ist die Sharp NEC Display Solutions Europe GmbH mit ihrem Green-Vision-Programm eine Selbstverpflichtung zu nachhaltigen Displaylösungen eingegangen. Beispielsweise entsprechen die meisten Desktopmonitore dem TCO-Standard für Bildschirme, der anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich einer einfachen Zerlegung, der Kennzeichnung von Kunststoffen sowie einer eingeschränkten Kunststoffauswahl enthält. Dank der Umstellung auf quecksilberfreie Bildschirme mit LED-Hintergrundbeleuchtung müssen keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Quecksilber beachtet werden. Zudem verfügen wir über ein laufendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm, um die Menge an Verpackungsmaterial und Kartonagenfüllung zu verringern und gleichzeitig die Transportsicherheit sowie unseren hervorragenden Kundendienst aufrecht zu erhalten.

WEEE


Die Ökodesignrichtlinie (ErP) 2009/125/EG

Diese Richtlinie (früher EuP) verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung durch energiebetriebene Produkte mithilfe konkreter, energieeffizienter Maßnahmen und Vorgaben für eine umweltgerechte Bauweise zu senken. Neben einer Verringerung des Energieverbrauchs konzentriert sich die Richtlinie auf den gesamten Produktlebenszyklus, von der Produktentwicklung bis hin zur Entsorgung. Bei Displayprodukten werden Faktoren wie Materialverbrauch, Strahlung sowie Materialtoxizität berücksichtigt und von NEC Display Solutions während der Produktentwicklungs- und Produktionsphasen entsprechend umgesetzt.

Die erste ErP-Verordnung, die seit Januar 2010 in Kraft ist, betrifft den Standby- und den Aus-Modus. Im Januar 2013 wurden die Vorgaben für diese beiden Modi verschärft. Ziel der Verordnung ist eine Verringerung des Energieverbrauchs aller Haushalts- und Bürogeräte. Allgemein müssen Produkte im ausgeschalteten Zustand 0 Watt und/oder im Standby-Modus weniger als 0,5 Watt verbrauchen.

Weitere Informationen und Zertifizierungen zur Einhaltung der Design-Anforderungen für energiebezogene Produkte (ErP) finden Sie hier.

ERP

Energieeffizienz: Energiekennzeichnung von Produkten

Ab dem 1. März 2021 hebt die Verordnung über die Energiekennzeichnung von elektronischen Displays (EU) 2019/2013 die derzeitige Verordnung (EU) 1062/2010 auf. Fernseher und andere elektronische Anzeigemedien wie Computermonitore und Digital Signage Displays werden auf einer Energieeffizienzskala von A (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) gekennzeichnet. Die neue und die alte Klasse sind nicht vergleichbar, da das neue Skalierungssystem verbessert wird und der Bildschirmbereich besser berücksichtigt wird. Die neuen Labels zeigen auch die Effizienz eines Produkts, wenn es Inhalte in HDR anzeigt, da es doppelt so viel Energie verbrauchen kann wie in anderen Einstellungen. Darüber hinaus zeigt das Label Informationen zur diagonalen Größe des Displays (Diagonale) und zur Auflösung, damit Verbraucher ähnliche Displays besser vergleichen können.

Energy


Informationen gültig für Deutschland

Hinweise gemäß dem Elektrogesetz (ElektroG)

Altgeräte sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten tragen damit zur sicheren Entsorgung bei und helfen, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädlichen Folgen zu vermeiden.

Entnehmbare Altbatterien und Altakkumulatoren sowie Lampen, die zerstörungsfrei zu entnehmen sind, sind vor der Entsorgung zu entfernen und getrennt zu behandeln.

Als Hersteller informieren wir darüber, dass Altgeräte privater Haushalte (B2C Geräte) an einer dafür vorgesehenen Sammelstelle zurückgegeben werden können. Für Details wenden Sie sich an Ihre örtlichen Behörden. Weiterführende Informationen finden Sie bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register [www.stiftung-ear.de] oder hier. [www.e-schrott-entsorgen.org] Hinweis zur Verpflichtung von Vertreibern zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten in Bezug auf Elektrogesetz §17 Absatz 1 und 2:

InformationGermany
  • Rücknahmepflicht größerer Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2),
  • Rücknahmepflicht für Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
  • Diese Händler müssen bei der Abgabe eines neuen Elektrogeräts an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch für Lieferungen an private Haushalte.
  • Diese Händler sind verpflichtet von Endnutzern bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zu diesem zurückzunehmen, ohne dass dies an einen Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
  • Diese Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten durch Endnutzer sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.

Endnutzer von Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte (B2B Geräte) können zur Inanspruchnahme des Rücknahmekonzeptes des Herstellers über das Kontaktformular eine Anfrage stellen.

Die Verantwortung für das Löschen von personenbezogenen Daten, die sich auf dem zu entsorgenden Gerät befinden, liegt beim Endnutzer.

Muelltonne

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Produkte, deren Batterien/Akkumulatoren und/oder Verpackungen getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden müssen. Der schwarze Balken zeigt an, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurde.

Die Sammel- und Recyclingquoten der Bundesrepublik Deutschland können auf der Seite des Bundesumweltministeriums eingesehen werden: www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

Hinweise gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG):

Verpackungen sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Sie tragen damit zur sicheren Entsorgung bei und helfen, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädlichen Folgen zu vermeiden. Für Rücknahmemöglichkeiten von Verpackungen die nicht in den Geltungsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger fallen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Hinweise gemäß dem Batteriegesetz (BattG):

Alte oder defekte Batterien und Akkus können überall dort, wo Batterien verkauft werden, kostenfrei zurückgegeben werden. Ebenso die kommunalen Wertstoffhöfe nehmen alte Batterien und Akkus zurück.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und/oder Akkus getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden müssen.

Wenn die Batterie oder der Akku mehr als die in der europäischen Batterie-Richtlinie spezifizierten Werte für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) enthält, werden die chemischen Symbole für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt.

Indem Sie Batterien separat sammeln, tragen Sie zur sicheren Entsorgung von Produkten und Batterien bei und helfen damit, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädliche Folgen zu vermeiden. Bringen Sie dazu alle Batterien und/oder Akkus zu Ihrem örtlichen Wertstoffhof oder einem Geschäft bzw. einer Einrichtung, wo diese Geräte zur umweltfreundlichen Entsorgung gesammelt werden.

Batterien und Akkus können bei unsachgemäßer Handhabung Risiken für Mensch und Umwelt bedeuten. Insbesondere bei Lithium handelt es sich um ein sehr reaktionsfreudiges und brennbares Metall, dass in Batterien oder Akkus bei unsachgemäßem Umgang Sicherheitsrisiken birgt, wie z. B. Kurzschlussgefahr, Hitzeentwicklung, Brand oder Austritt von umweltgefährdenden Stoffen. Lithium-Akkus müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung gesichert werden. Kleben Sie die Anschlüsse mit Isolierband ab.